AGB - Bowling

Allgemeine Geschäftsbedingungen der GoKartArena & Familienpark Neufinsing GmbH

1. Mit der Buchung oder Zahlung der Nutzungsgebühr kommt zwischen dem Nutzer und der GoKartArena & Familienpark Neufinsing GmbH ein Vertrag zustande. Für diesen Vertrag sind diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gültig. Die Nutzung der Bowlingbahnen wird durch die Nutzungsbedingungen geregelt welche in den Räumen des Bowling-Centers aushängen. Die Dauer der Nutzung ergibt sich aus den gebuchten Zeiten, um Verzögerungen zu vermeiden ist die jeweilige Bahn pünktlich zum Ablauf der gebuchten Zeit zu verlassen, eine Verlängerung ist nur möglich falls keine Anschlußbuchung vorliegt.

Den Weisungen des Personals ist Folge zu leisten, verstößt ein Nutzer gegen diese Weisungen ist das Personal berechtigt den Nutzer von der Bowlingbahn oder auch dem Firmengelände zu verweisen. In diesem Fall hat der Nutzer die Leihgegenstände zurück zu geben, die Gebühren für den gebuchten Zeitraum und die Leihgegenstände werden sofort fällig.

2. Kinder und Jugendliche können die Bahnen ab einem Alter von 6 Jahren nutzen. Der Nutzungsvertrag für Kinder und Jugendliche setzt voraus, dass sorgeberechtige Elternteile oder Erwachsene in den Räumlichkeiten der GoKartArena anwesend sind.

3. Dem Nutzer wird im Rahmen der gebuchten Zeiten, Zugang zu den Bowling-Bahnen und deren Nutzung gewährt. Das Betreten der Bahn (Lane) selbst ist verboten, nur der Anlauf-Bereich (Approach) darf mit entsprechendem Schuhwerk betreten werden. Hierzu sind ausschließlich spezielle Bowling-Schuhe zugelassen, die Nutzung von Straßen- oder Turnschuhen ist im Bereich der Bowling-Bahnen nicht gestattet. Entsprechende Bowlingschuhe (3,00 € für Erwachsene und 1,50 € für Kinder bis 18-Jahren und pro Person) und Hygienesocken (0,50 € pro Person) sind gegen eine Leihgebühr vor Ort zu bekommen.

Leihschuhe werden mit einem „KLENZ Elektrodesinfektionsgerät“, nach jeder Nutzung gereinigt. Die desinfizierende und deodorierende Wirkung beruht auf der Silber-Nanotechnologie, die auch von der NASA eingesetzt wird, um das Trinkwasser für die Astronauten zu sterilisieren. Zusätzlich wird der Umgebungsluft Ozon entzogen und mit einem Ventilator über den Schuhen im „KLENZ Elektrodesinfektionsgerät“ verteilt. Ozon hat eine stark antimikrobische Wirkung.

4. Der Nutzer wird darauf hingewiesen weder Personen noch das Spiel benachbarter Bahnen in jedweder Form zu beeinträchtigen und mit den ihm zur Verfügung gestellten Zubehör und Mobiliar sorgsam umzugehen.

5. Dem Nutzer ist bekannt, dass seine persönlichen Daten zum Zwecke der Datenverarbeitung durch die GoKartArena & Familienpark Neufinsing GmbH gespeichert werden. Die Speicherung und Nutzung der Daten erfolgt ausschließlich durch die GoKartArena & Familienpark Neufinsing GmbH und werden nicht an Dritte weiter gegeben. Die GoKartArena & Familienpark Neufinsing GmbH ist berechtigt den Nutzer über aktuelle Angebote per E-Mail, Post oder Socialmedia-Seiten zu informieren. Der Nutzer kann jeder Zeit Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten verlangen. Die GoKartArena & Familienpark Neufinsing GmbH ist bei einer schriftlichen Anfrage auf zu einer Auskunft oder Löschung der Daten verpflichtet, diese umgehend offen zu legen oder zu löschen.

Stand: Mai 2015

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